Expertenwissen: Immobilien – Wertermittlung

Welchen Wert hat Ihre Immobilie ?

  • Erstellung von Wertindikationen
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Fachlich, sachlich, verständlich !

Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)

REV, Anerkannter Europäischer Gutachter, Recognised European Valuer 

Bau- und Immobilienfinanzierungsberater (Bankkaufmann)

Im Hofacker 8, 79585 Steinen

0176 / 531 01 837
st.kuttler@IH3L.de

www.IH3L.de

Wertindikation

Sie tragen sich mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu veräußern ?

Warum ?

  • Ihre Wohnung ist zu klein ?
  • Ihr Anwesen ist zu groß ?

Unterschiedlichste Gründe können zum Gedanken und im nächsten Schritt zum Verkaufsentschluss des bisherigen Zuhause führen. Häufig sind es Familienplanung oder Familienzuwachs die eine größere Wohnfläche notwendig machen. Oder aber das Anwesen ist im Lauf der Jahre „zu groß“ geworden und die umfangreiche Instandhaltung oder Gartenpflege belasten Ihren Alltag. Hierbei fällt es meist schwer die liebgewonnen Bleibe zu verlassen und sich ein, an die Lebenssituation angepasstes, neues Domizil zu suchen.

Eventuell planen Sie aber auch:

  • Ihre vermietete Kapitalanlage umzuschichten ?
  • Ihre Geschäftsräume abzugeben ?

Unabhängig davon, welche Gründe Sie antreiben, Ihre ersten Gedanken sind:

  • Wie hoch ist der Wert meiner Immobilie ?
  • Mit welchem Verkaufserlös kann ich rechnen ?

Erst mit diesem Wissen können Sie eine weitere fundierte (Lebens-) Planung angehen.

Wir beantworten diese Fragen, fachspezifisch und sachlich, mit der Ausarbeitung in einer Wertindikation.

Hierbei werden nicht nur ein paar Daten in ein Computerprogramm eingetippt und Sie bekommen ein Blatt mit einer Zahl. Sondern Sie erhalten, nach einer eingehenden Objektbesichtigung und einer detaillierten Auswertung der Objektdaten eine sachlich verständliche Ausarbeitung mit einer entsprechende Wertschätzung.

Jede Immobilie ist für sich betrachtet speziell und meist auch individuell ausgestattet. Nutzen Sie unser Fachwissen, um mit einer Wertindikation Ihre weiteren Schritte sicher planen zu können.

Melden Sie sich einfach. Sehr gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen.

Verkehrswertgutachten 

Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ?

Diverse Gründe sprechen dafür ein belastbares Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) für Ihre Immobilie erstellen zu lassen.

  • Erstellung eines Testamtens mit entsprechender Vermögensverteilung
  • Übertragung von Immobilienvermögen im Rahmen einer Schenkung
  • Nachlassregelung einer Erbengemeinschaft
  • Immobilienveräußerung in Betreuungsfällen
  • Wertfestsetzung im Rahmen einer Scheidungsauseinandersetzung

Oftmals sind diese Themenbereiche mit Emotionen unterschiedlichster Ursachen belastet. Auf der Basis eines fundierten, fachspezifisch und sachlich erstellten Verkehrswertgutachtens lassen sich meist einvernehmliche Lösungen finden.

Grundlage des Gutachtes sind eine vollumfängliche Objektbesichtigung und Auswertung der objektspezifischen Daten unter Berücksichtigung behördlicher Auskünfte.

Im Ergebnis bekommen Sie eine unabhängige, verständliche Arbeit auf der Basis gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien, so dass Sie ein höchstmögliches Maß an Rechtssicherheit erhalten.  

Sehr gerne beantworten wir Ihre Fragen und helfen Ihnen weiter.

Immobilien sind Emotionen und Werte.

Wir sind für Sie da und unterstützen Sie.

Transparent und unabhängig !




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